Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Fortbildungsangebot

Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen.

Für alle, die vor dem 14.02.2012 bereits sachkundig waren, wurde im Gesetz festgelegt, dass der erste Dreijahreszeitraum bereits am 01.01.2013 beginnt. Er endet damit aktuell am 31.12.2021.

Für alle, die die Sachkunde erst nach dem 14.02.2012 erworben haben bzw. erwerben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Der Maschinenring Augsburg e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe anerkannte Fortbildungsveranstaltungen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular.

Über die Geschäftsstellen dieser Organisationen können Sie sich zu einer Fortbildung in Ihrer Region anmelden.

Aktuelle Termine für die Online-Schulungen erfahren Sie über unsere Geschäftsstelle.