Antragstellung und Durchführung der Düngeverordnung

Hilfestellung bei Anträgen

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Mehrfachantrags oder bei einem Antrag für Mineralölsteuerrückvergütung, auch kurz Agrardieselantrag genannt? Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Antrags und übernehmen für Sie die Datenerfassung bis hin zum Versand. Beachten Sie die vorgegebenen Fristen und setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Nährstoffmanagement

Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die seitdem für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Dünger ausbringen will, berechnen muss. Anschließend muss jede Ausbringung von organischem oder mineralischem Dünger innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden.

Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden. Für Biogasanlagen ist seit dem Sommer 2020 die Dokumentation der Einsatzstoffe über den sogenannten Biogasgärrestrechner, rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 pflicht.

Der Maschinenring bietet als Dienstleistung alle nötigen Berechnungen an. Angefangen von der Berechnung des Nährstoffanfalls im Betrieb (170 kg N-Berechnung) über die Berechnung des Lagerraums und des Nährstoffanfalls auf der Weide über die Berechnung des Düngebedarfs (Düngebedarfsermittlung) bis hin zur Bilanzierung aller Nährstoffflüsse im Betrieb (Stoffstrombilanz).

Da das Thema mittlerweile sehr komplex ist, können kaum noch pauschal Aussagen getroffen werden welche Berechnungen im Einzelfall nötig sind. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb notwendig sind.

Mehrfachantrag

Seit 2012 können die Mehrfachanträge nur noch online am Computer erfasst werden. Eine Abgabe in Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Unseren Mitgliedern stehen wir in diesem Bereich kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Unsere geschulten und fachkundigen Mitarbeiter übernehmen für Sie die Datenerfassung bis hin zum Versand des Mehrfachantrages. Neutrale Hilfestellung, Datenschutz und Wahrung des Betriebsgeheimnisses sind eine Selbstverständlichkeit bei unserer Dienstleistung für Sie.

Zahlungsansprüche

Die Auszahlung von Betriebsprämien erfolgt aufgrund von Zahlungsansprüchen. Diese sind in der ZI-Datenbank gespeichert und müssen per Internet übertragen werden. Ein Handel von Zahlungsansprüchen ist innerhalb eines Bundeslandes möglich.

Wir bieten unseren Mitgliedern eine kostenpflichtige Hilfestellung zur Übertragung an. Sollten Sie Bedarf oder Zahlungsansprüche zum Verkauf haben, so betreiben wir eine kleine Börse.

Mineralölsteuerrückvergütung 2024